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Mindestzinssatz Der Mindestzinssatz für das Jahr 2013 beträgt 1,5 Prozent. BVG-Mindestumwandlungssatz Gemäss der 1. Revision wird der BVG-Mindestumwandlungssatz zwischen 2005 und 2014 schrittweise auf 6,8 Prozent reduziert. Der Bundesrat schlug mit seiner Botschaft vom 22. November 2006 vor, den Umwandlungssatz in vier Schritten von 2008 bis 2011 auf 6,4 Prozent zu senken. Der Ständerat lehnte im Juni 2007 die Vorlage ab. Daraufhin sprach sich der Nationalrat dafür aus, den Umwandlungssatz neu innerhalb von fünf (statt wie vom Bundesrat vorgesehen innerhalb von drei) Jahren nach Inkrafttreten auf 6,4 Prozent zu senken. Die Vorlage konnte in der Dezembersession 2008 definitiv verabschiedet werden. In der Volksabstimmung vom 7. März 2010 lehnten die Stimmberechtigten die Vorlage ab.
Strukturreform Die zweite Vorlage enthält Massnahmen, um die Flexibilisierung des Altersrücktritts und die Erwerbsbeteiligung älterer Personen zu fördern. In der Wintersession 2009 konnte die zweite Vorlage (Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender) definitiv verabschiedet werden. Die erste Vorlage (Aufsicht und Governance-Bestimmungen) passierte in der Frühjahrssession 2010 die Schlussabstimmungen. Die Reform wurde in drei Etappen umgesetzt. Mit der ersten Etappe wurden per 1. Januar 2011 Massnahmen eingeführt, die älteren Arbeitnehmenden die Beteiligung am Arbeitsmarkt erleichtern. Die zweite Etappe mit verschärften Governance-Vorschriften trat am 1. Juli 2011 in Kraft. Die dritte Etappe schliesslich betrifft die Einführung der neuen Aufsichtsstruktur und trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Der Bundesrat hat im Juni 2011 die Verordnungsbestimmungen zur Umsetzung der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die zentralen Elemente der Reform sind die Verbesserung der Transparenz, Governance und Unabhängigkeit sowie die Stärkung und Neuordnung des Aufsichtssystems mit einer verwaltungsunabhängigen Oberaufsichtskommission. Weitere Informationen:
Im Weiteren hat der Bundesrat im Juni 2011 die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge eingesetzt und per 1. August 2011 Pierre Triponez als ersten Präsidenten dieser Kommission gewählt. Die Kommission hat ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Weitere Informationen:
Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften Bis zur Ausfinanzierung sollen Vorsorgeeinrichtungen, die bisher teilkapitalisiert waren, nach dem Finanzierungsmodell des sogenannten differenzierten Zieldeckungsgrades weitergeführt werden können. Dies, sofern sie über eine Garantie des Gemeinwesens verfügen und der von ihnen erstellte Finanzierungsplan von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Der Ständerat entschied sich bei der Ausfinanzierung von öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen jedoch für eine Mindestkapitaldeckung von lediglich 80 Prozent. Dabei müssen allerdings die bestehenden Ansprüche der Rentnerinnen und Rentner jederzeit voll gedeckt und künftig auch Leistungsverbesserungen voll ausfinanziert sein. Mit einer Verzinsungspflicht für grössere Deckungslücken (ab 2020 mehr als 40 Prozent, ab 2030 mehr als 25 Prozent) will der Ständerat die Kantone unter einen gewissen Sanierungsdruck setzen. Stand des Geschäfts Mit der Strukturreform hat der Bundesrat im Juni 2011 auch die Bestimmungen über die Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Sie sollen die finanzielle Sicherheit dieser Vorsorgeeinrichtungen gewährleisten. Im Dezember 2010 verabschiedete das Parlament die Bestimmungen zur Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die Neuerungen haben zum Ziel, die finanzielle Sicherheit dieser Vorsorgeeinrichtungen zu gewährleisten. Dazu wird das Modell des differenzierten Zieldeckungsgrades eingeführt und die Erreichung eines Deckungsgrads von 80 Prozent innerhalb von 40 Jahren gefordert. Die Einrichtungen sollen zudem rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst und verselbstständigt werden. Weitere Informationen:
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SAV-STELLUNGNAHME Überprüfung des BVG-Mindestzinssatzes 2011
Zukunft der 2. Säule: Bericht in der Anhörung (04.01.2012) Kommission für Vorsorge-Mindestzinssatz von 1,5% (01.09.2011) Personalbestand bei Pensionskassen-Aufsicht nicht reduzieren (14.09.2011) Pensionskassen-Aufsicht: Direktor bestimmt (22.08.2011) Pensionskassen-Aufsicht: Präsident gewählt (15.06.2011) Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Gesetz nicht verschärfen (03.03.2011) Berufliche Vorsorge: Nationalratskommission fällt Grundsatzentscheid zur Verteilung von Überschüssen (20.10.2010) Mindestzinssatz der 2. Säule bleibt bei 2% (04.10.2010) Älteren Arbeitnehmenden den Verbleib auf dem Arbeitsmarkt erleichtern (24.09.2010) Zukunft der beruflichen Vorsorge – Dialog statt neue Forderungen (08.03.2010) |
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