AHV-Witwen- und Witwerrente: Arbeitgeber begrüssen Botschaftstext grundsätzlich
Witwen und Witwer sollen in Bezug auf die AHV-Hinterlassenenrenten gleichbehandelt werden. Neu sollen diese bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhalten – dies unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Die Arbeitgeber begrüssen dies sowohl im Hinblick auf die Aufhebung der Ungleichbehandlung als auch wegen der Anpassung an die heutigen Lebensrealitäten. Weiterlesen